Leih- und Mietbedingungen für Messgeräte
1. Begriff und Vertragsgegenstand
(1) Die Geräte werden als Leih- bzw. Mietgeräte überlassen, nicht zum Kauf. Der Vertragspartner („Mieter“) erhält das Gerät für die vereinbarte Laufzeit zur Nutzung.
(2) Der Vermieter bleibt Eigentümer des Geräts. Ein Rückgaberecht wie bei Kaufverträgen besteht nicht, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
2. Beginn und Ende der Mietzeit
(1) Die Mietzeit beginnt mit dem Zustelldatum, das durch die Sendungsverfolgung (Tracking-Information) des Versanddienstleisters dokumentiert wird.
(2) Die Mietzeit endet mit dem Versanddatum der Rücksendung, ebenfalls nachweisbar anhand der Tracking-Information.
(3) Verzögerungen oder verspätete Rücksendungen verlängern die Mietzeit entsprechend.
3. Prüfung und Überlassung
(1) Vor jedem Versand wird das Gerät auf Funktion, Dichtheit und Einhaltung der vorgesehenen Genauigkeitsklasse überprüft.
(2) Auf Wunsch kann ein Abnahmeprüfzeugnis nach EN 10204 (3.1) erstellt werden.
(3) Der Mieter hat das Gerät nach Erhalt unverzüglich auf äußerliche Mängel oder Beschädigungen zu prüfen und diese binnen zwei Tagen zu melden.
4. Zulässige Medien / Nutzung
(1) Das Gerät darf ausschließlich mit nichtaggressiven, nichtviskosen und nichtklebrigen Medien verwendet werden, z. B. Luft, Wasser oder neutrale Gase.
(2) Der Einsatz in Verbindung mit aggressiven, säurehaltigen, hochviskosen oder klebrigen Medien ist untersagt. Für solche Anwendungen ist ein separates Kaufgerät erforderlich.
(3) Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäßen Einsatz entstehen.
5. Mietdauer und Rückgabe
(1) Die Mietdauer wird wöchentlich vereinbart (z. B. 1 – 12 Wochen).
(2) Das Gerät ist am letzten Miettag ordnungsgemäß zu verpacken und zurückzusenden.
(3) Erfolgt die Rückgabe verspätet, kann der Vermieter eine zusätzliche Mietwoche berechnen.
6. Kaufoption
Nach Ablauf der Mietdauer kann das Gerät übernommen werden. In diesem Fall wird die Differenz zum Neupreis in Rechnung gestellt.
7. Haftung und Pflichten
(1) Der Mieter haftet für Verlust, Beschädigung oder unsachgemäße Verwendung.
(2) Der Vermieter haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
8. Sonstiges
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.
(3) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
/
DE
/
EUR